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Betreuungsverträge

Betreuung Ihres Kläranlagenbetriebes durch Fachingenieure für Abwassertechnik

1. Werktäglicher Notdienst in der Zeit von 08.00 bis 16.30 Uhr.

2. Beratung vor Ort auf der Kläranlage an z.B. 4 bis 12 Tagen pro Jahr nach zeitlich etwa gleichen
  Abständen und vorheriger Terminabsprache mit der Betriebsleitung des Klärwerkes. Die Beratung
  durch den Fachingenieur für Abwassertechnik dient nachfolgenden Zielsetzungen:
  -  Verfahrenstechnische Optimierung der verschiedenen Abwasserbehandlungsstufen zur Erzielung
    einer möglichst hohen Reinigungsleistung bzw. bestmöglicher Ablaufwerte.
  -  Lösung von Betriebsproblemen jeglicher Art, für eine hohe Prozeßstabilität der Kläranlage.
  -  Betriebskostenminimierung hinsichtlich Energie- und Verbrauchsmitteleinsatz.
  -  Verbesserung der Kläranlagenüberwachung durch koordinierte Meßprogramme, welche die
    gesetzlichen und betrieblichen Anforderungen berücksichtigen.
  -  Praxisgerechter Einsatz von Meß-, Steuerungs- und Regelungstechnik auf der Kläranlage.
  -  Qualitätssicherung des Betriebslabors der Kläranlage, Deutung von Analyse- und Meßergebnissen.
  -  Schulung des Betriebspersonals hinsichtlich verfahrenstechnischer, biologischer und chemischer
    Grundlagen der Abwassertechnik.
  -  Rechtliche Absicherung des Betreibers, welcher gemäß § 7a WHG (Neufassung vom 19.08.2002,
    zuletzt geändert am 6.1.2004) die Kläranlage nach dem Stand der Technik zu betreiben hat.

   Falls gewünscht, sind Gespräche mit den zuständigen Fachbehörden möglich.

3. Durchführung von mikroskopischen Belebtschlammuntersuchungen im Labor des Privatinstituts für
  Klärtechnik nach jedem Ortstermin mit Probenahme.
  Weitere Analysen können auf Anforderung ebenfalls durchgeführt werden.

4. Erstellung eines Protokolls nach jedem Ortstermin auf der Kläranlage. Im Protokoll werden 
  -  die Themen der Beratung,
  -  das Ergebnis der mikroskopischen Belebtschlammuntersuchung sowie ev. zusätzlicher Analysen und
  -  eine Analyse des Kläranlagenbetriebes und der Reinigungsleistung dokumentiert.

  Die Protokolle sollten auf der Kläranlage in einer ”Lebenslaufakte” separat abgelegt und für das
  Betriebspersonal stets verfügbar sein. Aufgrund der turnusmäßig fortlaufenden Betreuung durch den
  Auftragnehmer entsteht für das Betriebspersonal ein Nachschlagewerk, welches spezifisch auf die
  Belange der Kläranlage abgestimmt ist. Erfahrungen mit dem Betrieb der Anlage geraten somit nicht in
  Vergessenheit, sondern sind dokumentiert.